Wir helfen Ihnen gerne weiter
Die Therapien finden weiterhin wie vereinbart statt. Informieren Sie sich bitte über die Hygienevorschriften in unserer Praxis. Derzeit kann unser Wartebereich nur von einer Begleitperson genutzt werden. Wir bitten Begleitpersonen, die Wartezeit möglichst außerhalb der Praxisräume zu überbrücken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sie stellen bei sich oder Ihrem Kind Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeschwerden fest. Dann suchen Sie zunächst Ihren Arzt / Ihre Ärztin auf. Diese:r entscheidet darüber, ob eine logopädische Therapie erforderlich ist und stellt Ihnen ein Rezept aus.
Verschiedene Ärzt:innen können Ihren ein Rezept für die logopädische Behandlung ausstellen:
- Kinderärzt:innen
- Hno-Ärzt:innen
- Fachärzt:innen für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Neurolog:innen
- Internist:innen
- Kieferorthopäd:innen
- Zahnärzt:innen
- Allgemeinmediziner:innen
Auf ärztliche Verordnung bieten wir auch ambulante Therapien im Hausbesuch an.
Im Behandlungsvertag wird eine Absagepflicht vereinbart. Das heißt, Sie müssen Ihren Termin 24 Stunden vor dessen Beginn absagen. Bei fehlender oder verspäteter Absage eines Termins sind Sie leider verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
Der Arzt / die Ärztin verschreibt, je nach Diagnose, eine Therapieeinheit zu je 30, 45 oder 60 Minuten.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Nach einer ausführlichen Diagnostik kann Ihre Therapeutin meist einen möglichen Zeitraum abschätzen.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0931 784 969 69.
Wir bieten Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen sowie Wohn- und Pflegeeinrichtungen an. Wenn möglich arbeiten wir auch in Ihrer Einrichtung vor Ort.
Gerne übernehmen wir für Sie die Terminkoordination!
Ja! Das häusliche Training wirkt sich sehr positiv auf den Therapieverlauf aus. Ihre Therapeutin berät Sie hierzu individuell und gibt Ihnen Übungen für zu Hause mit.
Das vom Arzt / von der Ärztin verordnete Heilmittel muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, ansonsten verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an!